Scheibenfolien sind, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen, eintragungsfrei. Ebenso bedarf es für die Aufbringung solcher Folien keine Bestätigung eines Fachbetriebes mehr.•Scheibenfolien mit einem Transmissionsgrad über 20% sind zulässig, darunter müssen Weitwinkelspiegel der Klasse IV montiert werden.•Es ist keine Montage von getönten Scheibenfolien an der Windschutzscheibe und an den Seitenscheiben der 1. Sitzreihe erlaubt.,•Nur Splitterschutzfolien mit einem Mindesttransmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) von 85% sind erlaubt.•Nur eine Folie pro Scheibe (gilt auch dann wenn eine außen und eine innen angebracht ist)•Folien (Sonnenblenden) im oberen Bereich der Windschutzscheibe sind genauso verboten.•Marke und Typenbezeichnung müssen auf der Folie vorhanden sein.•Die Aufbringung muss so erfolgen, dass die Folie 3-4 mm vom Scheibenrand entfernt ist.