Lenkräder müssen einen Mindestdurchmesser von 300 mm aufweisen um eingetragen werden zu können.•Uneingeschränkte Sicht auf den Armaturenbereich, wie Geschwindigkeitsmesser bzw. Kontrollleuchten muss gegeben sein.•Im Fahrverhalten darf keine Verschlechterung, auch im Zusammenhang mit weiteren Änderungen auftreten.•Wenn das Fahrzeug original mit Airbag bzw. ESP ausgestattet ist dürfen nur noch solche eingebaut werden, die mit Airbag ausgestattet sind und die das ESP unterstützen.•Die Hupe muss in Funktion bleiben.•Kennzeichnung der Lenkradtype ablesbar.•Die Kombination Breitreifen/Sportlenkrad kann bei Fahrzeugen ohne Servolenkung Probleme bereiten (z.B. beim Bremsen auf unterschiedlichen Fahrbahnbeschaffenheiten zw. linkem und rechtem Vorderrad).•Ein Teilegutachten muss vorhanden sein das die Eignung für das Fahrzeug bestätigt. Einhaltung sämtlicher Auflagen des zugehörigen Gutachtens (unter anderem Naben, Airbag, Fahrversuch, usw.)