Es
dürfen
nur
geprüfte
Scheinwerfer
mit
Teilegutachten
und
mit
freigegebenem
Verwendungsbereich verbaut werden.
•
Mindesterfordernis ist ein E-Prüfzeichen (E13,E1, etc)
•
Ein Splitter- und Entflammbarkeitsgutachten reicht nicht aus.
•
Es
muss
eine
Bestätigung
über
die
ordnungsgemäße
Einstellung
der
Scheinwerfer
vorhanden sein.
•
Eigenhändig
lackierte
oder
beschichtete
Leuchten
sind
ausnahmslos
verboten.
•
Für
Scheinwerferblenden
muss
ein
entsprechendes
TÜV-Gutachten
vorliegen,
es
darf zu keiner wesentlichen Einschränkung des Lichtkegels kommen.
•
Zulässige Position je Leuchtenart:
Scheinwerfer
dürfen
maximal
400
mm
vom
äußersten
Punkt
des
Fahrzeugumrisses
entfernt sein.
Die Scheinwerfer müssen zueinander einen Mindestabstand von 800 mm aufweisen.
Wenn
Heckleuchten
verbaut
sind,
bei
denen
keine
Rückstrahler
im
Celon
(Abdeckglas)
integriert
sind,
müssen
diese
Rückstrahler
angebracht
werden
(Vorgeschriebene
Höhe
finden Sie in der oberen Tabelle).
Zulässige Farben
Ordnungsgemäße
Montage
(Bruchsicherheit,
ausreichender
Abstand
zu
Kraftstoff-
und
Bremsleitungen sowie zu Bereifungen, Kabelverlegung, etc.)
Keine Verwendung während des Fahrbetriebes.
Keine
Gefährdung
oder
Störung
von
anderen
Verkehrsteilnehmern
oder
Anrainern
durch
das abgestellte, beleuchtete Fahrzeug.
Farbe
Beleuchtungsart
Weiß
Fern- und Abblendlicht, Rückfahr- und Nebelscheinwerfer, Kennzeichen-
und Begrenzungsleuchten
Hellgelb
Nebelscheinwerfer
Gelb
Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinklicht
Rot
Brems-, Schluss- und Nebelschlussleuchte
Blau
Ausnahmslos verboten
Tagfahrlicht
(Nachrüstung, gesetzlich für Neufahrzeuge ab Februar 2011) - ECE Regelung R 87
Allgemein
Das
Tagfahrlicht
dient
dazu,
die
Auffälligkeit
eines
entgegenkommenden
Fahrzeuges
bei
Tage
zu
verbessern,
es
soll
nicht
nur
aufgrund
seines
Umrisses
sondern
auch
durch
leuchtende Flächen erkennbar sein! (analog zu Motorrädern)
Vorschriften
Darf
nur
an
der
Fahrzeugfront
bei
ausgeschaltetem
Hauptlicht
leuchten
(auch
in
Verbindung mit dem Standlicht)
Leuchtende Fläche: min. 25cm² - max. 200cm²
Lichtstärke: min. 400cd - max. 1200cd pro Lampe (entspricht ca. 10-42 Watt)
Befestigung: min. 250 mm - max. 1500mm über der Fahrbahn
Leuchtenabstand: min. 400 mm - max. 600mm Abstand von der Fahrzeugaußenkante
Kennzeichnung: RL (Running Light) neben dem E Prüfzeichen!
Xenon Scheinwerfer:
Sind
nur
in
Kombination
mit
einer
automatischen
Leuchtweitenregulierung
und
einer
Scheinwerferwaschanlage eintragungsfähig.