In Betrieben müssen Arbeitsmittel in periodischen Abständen geprüft werden. Diese Prüfungen haben den Sinn, die Sicherheit der Arbeitsmittel und natürlich die Benutzer der Arbeitsmittel, soweit wie möglich zu schützen. Nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) werden diese Prüfungen in verschieden Abschnitte unterteilt.§ 7 - Erstabnahmen§ 8 - wiederkehrende Überprüfungen§ 9 - Prüfung nach außergewöhnlichen EreignissenÄltere ungeregelte Arbeitsmittel, die keine CE-Kennzeichnung ausweisen, können durch die Anwendung des Abschnittes 4 der AM-VO genehmigbar gemacht werden.Dazu muss eine Risikoanalyse erstellt werden, in der alle denkbaren Gefahrenarten beurteilt werden. Gegebenenfalls sind hier entsprechende Adaptierungen vorzunehmen, um dieses Arbeitsmittel für den Einsatz sicher zu machen.