Gilt für Federn und GewindefahrwerkeDie verwendeten Teile müssen über Teilegutachten samt Anbauprüfung für Ihr Fahrzeug verfügen. Bei der Begutachtung werden sämtliche Kennzeichnungen der Teile überprüft. Es werden sogenannte Kontrollmaße am Fahrzeug abgenommen (Fahrzeughöhe, Höhe der Scheinwerferunterkante, Restgewindelänge bzw Einstellmaße etc.) und im Gutachten vermerkt. Speziell bei Gewindefahrwerken ist die Tieferlegung nur in einer Gewindestellung genehmigt. Bei Kontrollen der Exekutive kann über das Nachmessen dieser Kontrollmaße sehr leicht eine Abweichung vom genehmigten Zustand festgestellt werden.Mindestbodenfreiheit: 110 mm oder 100 mm (wenn im Teilegutachten ersichtlich)Elastische Teile (z.B. Seitenschweller, Spoilerlippen) werden nicht berücksichtigt.Diese müssen aber eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm aufweisen.Sollte die Mindestbodenfreiheit nicht eingehalten werden, so können sogenannte "Höherlegungskits / Spring Distance Kits" in Ringform (Höhe 5-35mm) zwischen Federteller und Feder gelegt werden.TIPP: Gleich nach dem Umbau sollte das Fahrzeug unbedingt eine Bodenfreiheit aufweisen die ca. 1 cm größer als die Zielbodenfreiheit ist. Das Fahrwerk wird sich deutlich setzten!Das Fahrzeug muss einen 11 cm hohen und 80 cm breiten Prüfling berührungslos fahren können. Dabei muss der Fahrer (ca. 75kg) im Fahrzeug sitzen, alle Betriebsmedien vorhanden und der richtige Reifendruck eingestellt sein.Das Fahrwerk soll bei voller Beladung noch 25 mm federn.Der beladene Zustand kann mit Hilfe eines Auffahrkeils simuliert werden.Nach Fahrwerksänderungen sind die Fahrwerksgeometrie und Scheinwerfer einzustellen. Das Spurvermessungsprotokoll bzw. Bestätigungen der Scheinwerfereinstellung müssen vorgelegt werden.