•Seit Beginn 2018 bei uns möglich•Die verwendeten Teile müssen über Teilegutachten samt Anbauprüfung für Ihr Fahrzeug verfügen. •Das Luftfahrwerk muss bei Bestätigung der Zündung in den Betriebszustand fahren und die mindest Bodenfreiheit einhalten.•Die Druckanzeigen müssen im Sichtbereich des Fahrer sein. Es können analoge oder digitale Anzeigen verwendet werden.•Es muss ein Warnsytem vorhanden sein, dass bei Absinken des Luftfahrwerks im Betriebszustand anzeigt. (Akustisch, in den Boardcomputer eingebunden, optisch).•Kompressor, Luftbehälter und alle andere Komponenten müssen sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein.•Das Luftfahrwerk muss so eingestellt sein, dass auch im Falle des Versagens ein Anhalten des Fahrzeuges ohne Berührung der Rad/Reifen Kombination mit anderen Fahrzeugteilen gewährleistet ist. •Mindestbodenfreiheit: 110 mm oder 80 mm im Vollbeladenen Zustand (wenn im Teilegutachten ersichtlich, Prüfgrundlage VDTüv 751, Stand 08.2008 oder jünger)•Elastische Teile (z.B. Seitenschweller, Spoilerlippen) werden nicht berücksichtigt. Diese müssen aber eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm aufweisen.•Nach Fahrwerksänderungen sind die Fahrwerksgeometrie und Scheinwerfer einzustellen. •Das Spurvermessungsprotokoll bzw. Bestätigungen der Scheinwerfereinstellung müssen vorgelegt werden.