•Leistungssteigerung bis 30% möglich.•Bei einer Leistungssteigerung über 30% ist eine Einzelgenehmigung durch die entsprechende Landesregierung notwenig, weiters muss eine Abgasprüfung erfolgen.•Unbedingte Meldung bei der Zulassungsstelle, bzgl. KFZ Steuer. Ansonsten kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.•Es muss ein TÜV-Gutachten vorliegen mit Angaben über Abgas, Leistung, Drehzahl, Lautstärke, Nahfeldpegel, Absorptionskoeffizent und Abgas-Verfahren.•Ein Leistungsmessprotokoll muss vorliegen.