Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Auspuffanlagen
Im    Teilegutachten    des    Auspuffs    müssen    der    Fahrzeugtyp    und    der    Motortyp angeführt   sein.   Mindesterfordernis   ist   ein   dauerhaft   angebrachtes   E-Prüfzeichen (E13,E1, etc.) bzw. EWG Betriebserlaubnis (e1, e12) Es darf zu keiner Verschlechterung von Lärm und Abgaswerten kommen. Der    erzielte    Leistungszuwachs    sowie    die    max.    Höchstgeschwindigkeit dürfen   sich   nur   innerhalb   bestimmter   Grenzen   bewegen   (max.   5%);   die Abgas-      und      Schallemissionen      dürfen      gegenüber      der      originalen Auspuffanlage     nicht     zunehmen     (und     zwar     während     der     gesamten Lebensdauer des Endschalldämpfers).  Auspuffendrohre müssen nicht genehmigt werden. Allerdings     darf     sich     weder     die     Bodenfreiheit,     Böschungswinkel     noch     die Fahrzeuglänge   ändern,   es   darf   zu   keinen   äußeren   oder   inneren   Beschädigungen des   Endtopfes   und   keiner   Berührung   mit   anderen   Teilen   kommen   (mind.   10mm Distanz zu Karosserieteilen) Katalysatoren   und   Zwischenschalldämpfer   dürfen   nicht   entfernt   und   nicht   durch Verbindungsrohre ersetzt werden.