Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Lenkräder
Lenkräder   müssen   einen   Mindestdurchmesser   von   300   mm   aufweisen   um   eingetragen werden zu können. Uneingeschränkte   Sicht   auf   den   Armaturenbereich,   wie   Geschwindigkeitsmesser bzw. Kontrollleuchten muss gegeben sein.   Im    Fahrverhalten    darf    keine    Verschlechterung,    auch    im    Zusammenhang    mit weiteren Änderungen auftreten.     Wenn   das   Fahrzeug   original   mit   Airbag   bzw.   ESP   ausgestattet   ist   dürfen   nur   noch solche    eingebaut    werden,    die    mit   Airbag    ausgestattet    sind    und    die    das    ESP unterstützen.   Die Hupe muss in Funktion bleiben.   Kennzeichnung der Lenkradtype ablesbar. Die   Kombination   Breitreifen/Sportlenkrad   kann   bei   Fahrzeugen   ohne   Servolenkung Probleme        bereiten        (z.B.        beim        Bremsen        auf        unterschiedlichen Fahrbahnbeschaffenheiten zw. linkem und rechtem Vorderrad).   Ein    Teilegutachten    muss    vorhanden    sein    das    die    Eignung    für    das    Fahrzeug bestätigt.    Einhaltung    sämtlicher    Auflagen    des    zugehörigen    Gutachtens    (unter anderem Naben, Airbag, Fahrversuch, usw.)