Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Typisierungen in folgenden Bereichen
In   der   Steiermark   wurden   zur   Entlastung   der   Landesprüfstelle      gewisse   Aufgaben   an NASV   §   125   KFG.   ausgelagert.   Dies   ist   eine   Gruppe   von   Technikern,   die   jährlich   von   der steirischen   Landesregierung   bestellt   wird.   Dabei   gibt   es   keinen   Rechtsanspruch   auf   diese Wiederbestellung. Die Gruppe der NASV arbeitet eng mit der Landesprüfstelle in Graz zusammen. Hier finden Sie alle  NASV  Mitglieder die in der Steiermark tätig sind. Meine   Begutachtungstermine   sind   in   der   Zeit   von April   bis   ca.   Oktober   (Saison)   jeweils   am Mittwoch,   von   9   Uhr   bis   12   Uhr,   beim   Autohaus   Ing.   August   Rosegger    in   Hönigsberg. Außerhalb   dieser   Saison   sind   die   Termin   nach   Vereinbarung   unter   der   Telefonnummer +43 (0) 664/ 46 49 792 zu erfragen. Ich    ersuche    Sie    grundsätzlich    um    eine    Terminvereinbarung    um    einen    reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Es können nur Veränderungen an PKW's, (Klasse M1) durchgeführt werden. Alle      Änderungen,      die      Daten      in      den      Fahrzeugpapieren      betreffen,      wie      z.B. Reifendimensionen,   Hauptabmessungen,   Bremsanlagen   etc.   und   die   sich   auf   die   Betriebs und    Verkehrssicherheit    auswirken.    Nicht    erforderlich    ist    eine    Begutachtung    z.B.    bei Verwendung   von   Austausch-   Schalldämpfern,   wenn   diese   mit   einem   “e”   -   Prüfzeichen versehen    sind,    vom    Hersteller    für    das    Fahrzeug    freigegeben    worden    sind    und    das Produktkärtchen immer mitgeführt wird. Grundsätzliches   über   Eintragungen   Abnahmekriterien   sind   die   Grundlagen   des   VdTÜV- Merkblattes 751. Folgende Punkte sind bei den Gutachten besonders zu beachten:                         Da   der   überwiegende   Teil   derartiger   Produkte   von   deutschen   Firmen   stammt,   sind die   mitgelieferten   Gutachten   meist   auf   die   nationalen   deutschen   Bestimmungen abgestimmt.   Sie   berücksichtigen   manchmal   nicht   EG-rechtliche   Vorschriften,   die   in Österreich    zur    Anwendung    kommen    (z.B.:    Radabdeckungen)    und    auch    nicht österreichische nationale Vorschriften (z.B.: Mindestbodenfreiheit). In   den   Gutachten   finden   sich Auflagen   die   einzuhalten   sind   und   somit   im   Zuge   der Eintragung vom Sachverständigen überprüft werden. Es   ist   daher   vorteilhaft,   diesen   Bedingungen   bereits   beim   Kauf   bzw.   jedenfalls   vor der    Vorführung    des    Fahrzeuges    bei    der    Behörde,    besondere    Beachtung    zu schenken,    da    damit    Probleme    bei    den    Genehmigungen    vermieden    werden können. Bei    zum    Beispiel    zwei    Änderungen,    welche    aufeinander    Einfluss    haben,    sind jedenfalls    die    Einzelgutachten    vorzulegen.    Treten    bei    der    Überprüfung    des Fahrzeuges   bzw.   der   Gutachten   Bedenken   auf,   hat   der   Sachverständige   jedoch die    Möglichkeit,    ein    weiteres    Gutachten    zu    verlangen,    welches    darüber    eine Aussage trifft, ob beide Änderungen gemeinsam ebenfalls unbedenklich sind. Erforderliche Unterlagen Fahrzeugdokument Teilegutachten (z.B.: TÜV, ABE, Ziviltechnikergutachten etc.) oder Freigabe des Fahrzeugherstellers eventuell Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau eventuell Nachweis über optische Achsvermessung, Tachoangleichung etc. Weitere Nachweise können erforderlich sein Um    die    Eintragung    ohne    Probleme    durchführen    zu    können,    ist    ein    Gutachten notwendig ! Ohne Gutachten kann keine Eintragung erfolgen