Tätigkeiten - NASV Ing. Rupert Tatzgern, Industriepark 10, 8682 Hönigsberg, UID: ATU69979801 , Gründung 01.11.2015 März 2023 Luftfahrwerk
Seit Beginn 2018 bei uns möglich Die   verwendeten   Teile   müssen   über   Teilegutachten   samt   Anbauprüfung   für   Ihr Fahrzeug verfügen. Das    Luftfahrwerk    muss    bei    Bestätigung    der    Zündung    in    den    Betriebszustand fahren und die mindest Bodenfreiheit einhalten. Die   Druckanzeigen   müssen   im   Sichtbereich   des   Fahrer   sein.   Es   können   analoge oder digitale Anzeigen verwendet werden. Es   muss   ein   Warnsytem   vorhanden   sein,   dass   bei   Absinken   des   Luftfahrwerks   im Betriebszustand anzeigt. (Akustisch, in den Boardcomputer eingebunden, optisch). Kompressor,   Luftbehälter   und   alle   andere   Komponenten   müssen   sicher   mit   dem Fahrzeug verbunden sein. Das   Luftfahrwerk   muss   so   eingestellt   sein,   dass   auch   im   Falle   des   Versagens   ein Anhalten    des    Fahrzeuges    ohne    Berührung    der    Rad/Reifen    Kombination    mit anderen Fahrzeugteilen gewährleistet ist. Mindestbodenfreiheit:   110   mm   oder   80   mm   im   Vollbeladenen   Zustand   (wenn   im Teilegutachten ersichtlich, Prüfgrundlage VDTüv 751, Stand 08.2008 oder jünger) Elastische   Teile   (z.B.   Seitenschweller,   Spoilerlippen)   werden   nicht   berücksichtigt. Diese müssen aber eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm aufweisen. Nach    Fahrwerksänderungen    sind    die    Fahrwerksgeometrie    und    Scheinwerfer einzustellen. Das   Spurvermessungsprotokoll   bzw.   Bestätigungen   der   Scheinwerfereinstellung müssen vorgelegt werden.